

| Mit Bescheid des Hessischen Ministeriums für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz vom 16. März 1993 - AZ: VIII 71-61a02/31-20/93 - wurde der Gesellschaft die allgemeine Bestätigung als Sanierungsträger für den Bereich der Stadt Marburg befristet erteilt. Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen vom 09. November 1999 wurde die Bestätigung unbefristet für den Bereich des Regierungsbezirks Gießen verlängert. |
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