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CO2-Umlage: So kommen Sie an Ihre Erstattung

Gas ist ein fossiler Brennstoff, der die Umwelt belastet und massiv zur Erderwärmung beiträgt. Damit es attraktiver wird, auf Heizungen umzusteigen, die mit Wind- und Sonnenstrom betrieben werden (Wärmepumpen), soll Gas Schritt um Schritt verteuert werden. Das wird mit einem Aufschlag auf den Gaspreis erreicht, der in den kommenden Jahren langsam steigen soll, der sogenannten CO2-Umlage.

Diese Umlage müssen sich Mieter und Vermieter teilen. Je schlechter das Haus gedämmt ist, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter zu tragen hat. Allerdings: der Mieter muss sich das Geld vom Vermieter holen, wenn die Wohnung mit einer Gas-Etagenheizung ausgestattet oder an die Fernwärme angeschlossen ist.

Stand Februar 2023 wird sich CO2-Preis je Tonne wie folgt entwickeln

 

Jahr

CO2 Preis je Tonne

Aufschlag Erdgas

2023

30 Euro

0,006 Euro/kWh

2024

35 Euro

0,007 Euro/kWh

2025

45 Euro

0,009 Euro/kWh

2026

60 Euro

0,0121 Euro/kWh

 

Beispiel:

Ein Haushalt mit einer Gas-Etagen-Heizung verbraucht im gesamten Jahr 2023 für Wärme und Warmwasser 7.000 kWh. Dafür ist eine CO2-Umlage in Höhe von 42,19 Euro pro Jahr zu zahlen. Bei einer 55 m² bedeutet dies 6,4 Cent pro Qudaratmeter im Monat als zusätzliche Kosten.

Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter

Die Umlage tragen die Vermieter zu 95%, wenn das Wohnhaus sich energetisch in einem sehr schlechten Zustand befindet. Je besser die Dämmung oder die Heizungsanlage, desto geringer der Anteil, den die Vermieter übernehmen.

 

Jahresverbrauch Gas pro m²

bis 65 kWh

66 bis 93 kWh

94 bis 120 kWh

121 bis 148 kWh

149 bis 175 kWh

Mieteranteil

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

 

Jahresverbrauch Gas pro m²

176 bis 203 kWh

204 bis 231 kWh

232 bis 258 kWh

259 bis 286 kWh

Ab 287 kWh

Mieteranteil

50 %

60 %

70 %

80 %

90 %

 

Wie kommen Sie an Ihr Geld

Die Brennstofflieferanten, in der Regel die Stadtwerke Marburg, müssen auf der Rechnung nicht nur die Kilowattstunden, sondern auch das CO2 und die Kosten dafür ausweisen. Diese Rechnung müssen Sie in Kopie bei der GeWoBau einreichen. Wir berechnen den Vermieter-Anteil und schreiben Ihnen diesen auf dem Mietkonto gut.

In unserem Beispiel für eine 55 m²-Wohnung mit 7.000 kWh Jahresverbrauch (Gas) erhält die Mietpartei von den 42,19 Euro von der GeWoBau 29,53 Euro zurück. Die Mietpartei muss 12,66 Euro tragen.

Im Internet gibt es die Möglichkeit, den CO2-Preis selbst auszurechnen. Hier ist die Adresse: https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1. Wer wissen will, in welcher Verbrauchsstufe sein Wohngebäude ist, kann diese auf der Homepage der GeWoBau einsehen (ADRESSE)

 

Hier geht es zur Gebäudeliste mit den Gebäudeklassen.

 

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