Zur Abmilderung der Folgen aus der COVID-19-Pandemie haben Bundesregierung und Bundestag beschlossen, dass ein Mietverhältnis nicht fristlos gekündigt werden darf, wenn von April bis Juni 2020 Mietschulden entstehen, die ihren Grund in einem schlagartigen Einkommensverlust bedingt durch die COVID-19-Pandemie haben.
Wenn Sie Ihre Miete nicht zahlen können, teilen Sie uns bitte unverzüglich mit, wenn die Zahlungsprobleme mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehen, denn nur dieser Grund zählt. Herr Ercan steht Ihnen telefonisch unter 06421/9111-29 oder via E-Mail b.ercan@gewobau-marburg.de zur Verfügung. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Stand: 24.03.2020